
Die Hauptversammlung (HV) beschließt in den, im Gesetz und in der Satzung , ausdrücklich bestimmten Fällen namentlich über: Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrat s, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz zu wählen sind; Verwendung de...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/rechte-der-hauptversammlung-der-ag
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